VERFAHRENSKOSTEN-/PROZESSKOSTENHILFE
Verfahrenskostenhilfe:
Sollen
Sie
finanziell
nicht
in
der
Lage
sein,
die
Kosten
für
ein
von
Ihnen
angestrebtes
Verfahren
aus
eigenen
Mitteln
zu
finanzieren,
kann
ich
als
Ihre
Verfahrensbevollmächtigte,
für
Sie
Verfahrenskostenhilfe
beantragen.
Das
erforderliche
Formular
bitte
ich
Sie,
hier
downzuloaden
und
zum
Termin
ausgefüllt
und
mit
allen
erforderlichen
Anlagen
mitzubringen.
Nähere
Informationen
finden
Sie
.
Ob
ein
Anspruch
besteht,
können
Sie
vorab
ermitteln.
Beratungshilfe:
Bei
wirtschaftlicher
Bedürftigkeit
besteht
unter
Umständen
die
Möglichkeit,
vor
dem
Gespräch
Beratungshilfe
bei
dem
zuständigen
Amtsgericht
zu
beantragen.
Sofern
jedoch
der
rechtsuchende
Bürger
die
Möglichkeit
hat,
eine
kostengünstigere
Möglichkeit
in
Anspruch
zu
nehmen,
um
zu
seinem
Recht
zu
kommen,
so
wird
ihm
die
Beratungshilfe
versagt.
Weitere
Informationen
finden
Sie
.
Nähere
Auskunft
erteilt
die
Rechtsberatungsstelle
des
Gerichts
.
Sollten
Sie
finanziell
nicht
in
der
Lage
sein,
die
Anwaltsgebühren
für
eine
Erstberatung
aus
eigenen
Mitteln
zu
tragen,
bitte
ich
Sie,
sich
bei
dem
für
Sie
zuständigen
Amtsgericht
einen
Berechtigungsschein
ausstellen
zu
lassen
und
zur
Erstberatung
mitzubringen
.
Im
Rahmen
der
bewilligten
Beratungshilfe
fällt
für
den
Mandanten
eine
Gebühr
in
Höhe
von
15,00
Euro
an,
die
sofort
bezahlt
werden muss.
Sofern
kein
Berechtigungsschein
vorgelegt
wird,
so
wird
dem
Rechtsuchenden
die
Erstberatung
in
Höhe
von
200
Euro
zuzüglich
Mehrwertsteuer
in
Rechnung gestellt.
RECHTSANWÄLTIN
ALEXANDRA SIEDLER