VERFAHRENSKOSTEN-/PROZESSKOSTENHILFE

Verfahrenskostenhilfe:

Sollen

Sie

finanziell

nicht

in

der

Lage

sein,

die

Kosten

für

ein

von

Ihnen

angestrebtes

Verfahren

aus

eigenen

Mitteln

zu

finanzieren,

kann

ich

als

Ihre

Verfahrensbevollmächtigte,

für

Sie

Verfahrenskostenhilfe

beantragen.

Das

erforderliche

Formular

bitte

ich

Sie,

hier

downzuloaden

und

zum

Termin

ausgefüllt

und

mit

allen

erforderlichen

Anlagen

mitzubringen.

Nähere

Informationen

finden

Sie

hier

.

Ob

ein

Anspruch

besteht,

können

Sie

vorab

hier

ermitteln.

© Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Siedler 2020 | E-Mail: mail@kanzlei-siedler.de | Telefon: 06132-88456

Beratungshilfe:

Bei

wirtschaftlicher

Bedürftigkeit

besteht

unter

Umständen

die

Möglichkeit,

vor

dem

Gespräch

Beratungshilfe

bei

dem

zuständigen

Amtsgericht

zu

beantragen.

Sofern

jedoch

der

rechtsuchende

Bürger

die

Möglichkeit

hat,

eine

kostengünstigere

Möglichkeit

in

Anspruch

zu

nehmen,

um

zu

seinem

Recht

zu

kommen,

so

wird

ihm

die

Beratungshilfe

versagt.

Weitere

Informationen

finden

Sie

hier

.

Nähere

Auskunft

erteilt

die

Rechtsberatungsstelle

des

Gerichts

.

Sollten

Sie

finanziell

nicht

in

der

Lage

sein,

die

Anwaltsgebühren

für

eine

Erstberatung

aus

eigenen

Mitteln

zu

tragen,

bitte

ich

Sie,

sich

bei

dem

für

Sie

zuständigen

Amtsgericht

einen

Berechtigungsschein

ausstellen

zu

lassen

und

zur

Erstberatung

mitzubringen

.

Im

Rahmen

der

bewilligten

Beratungshilfe

fällt

für

den

Mandanten

eine

Gebühr

in

Höhe

von

15,00

Euro

an,

die

sofort

bezahlt

werden muss.

Sofern  

kein  

Berechtigungsschein  

vorgelegt  

wird,  

so  

wird  

dem  

Rechtsuchenden

die   

Erstberatung   

in   

Höhe   

von   

200   

Euro   

zuzüglich   

Mehrwertsteuer   

in

Rechnung gestellt.

RECHTSANWÄLTIN
ALEXANDRA SIEDLER